Nachbarrecht · 5 Min.
Der Nachbar baut zu nah – Baustopp und Nachbarwiderspruch
Wenn nebenan gebaut wird, zählt jeder Tag. Wer zu lange wartet, steht am Ende vor vollendeten Tatsachen – der Rohbau steht, und die Beseitigung ist praktisch kaum noch durchsetzbar.
Nur nachbarschützende Normen zählen
Nicht jeder Rechtsverstoß der Nachbarbebauung gibt Ihnen ein eigenes Abwehrrecht. Erforderlich ist die Verletzung einer Norm, die auch Ihrem Schutz dient – etwa das Abstandsflächenrecht, der Gebietserhaltungsanspruch oder das Gebot der Rücksichtnahme.
- Abstandsflächen der jeweiligen Landesbauordnung
- Gebietserhaltungsanspruch bei gebietsfremder Nutzung
- Rücksichtnahmegebot bei erdrückender Wirkung oder Immissionen
Akteneinsicht beim Bauamt
Der erste Schritt ist die Einsicht in die Bauakte. Erst daraus ergibt sich, was genau genehmigt wurde – häufig weicht die tatsächliche Ausführung von der Genehmigung ab.
Eilrechtsschutz: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Ein Nachbarwiderspruch allein stoppt die Bauarbeiten nicht, weil er nach § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung hat. Erforderlich ist ein Antrag beim Verwaltungsgericht nach § 80a i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO.
Das Gericht entscheidet im Eilverfahren regelmäßig binnen weniger Wochen. Je früher der Antrag gestellt wird, desto besser die Erfolgsaussichten.
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