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Beamtenrecht · 6 Min.

Bei der Beförderung übergangen: Konkurrentenschutz

Die dienstliche Beurteilung ist die zentrale Grundlage jeder Beförderungsentscheidung. Wer sie unwidersprochen hinnimmt, verliert häufig auch den Zugriff auf die nächste Auswahlrunde.

Die Konkurrentenmitteilung ist ein Countdown

Mit der Mitteilung, dass ein Mitbewerber befördert werden soll, beginnt eine kurze Wartefrist – üblicherweise etwa zwei Wochen. Danach wird die Stelle besetzt, und der Anspruch ist regelmäßig verbraucht.

In dieser Zeit muss ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die Besetzung vorläufig zu sichern.

Typische Fehler in Beurteilungen

Beurteilungen sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar – aber gerade deshalb lohnt der Blick auf das Verfahren und die Begründung.

  • Unzureichende oder fehlende Begründung des Gesamturteils
  • Kein plausibler Bezug zwischen Einzelmerkmalen und Gesamtnote
  • Verwertung unzulässiger Erwägungen oder überholter Erkenntnisse
  • Verstoß gegen Beurteilungsrichtlinien oder Quotenvorgaben
  • Beurteiler ohne eigene Erkenntnisgrundlage

Was Sie erreichen können

Ziel ist meist die Aufhebung der Beurteilung und eine Neubeurteilung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts – und damit eine erneute, faire Auswahlentscheidung.

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich ein Vorgehen lohnt – und was es kostet.

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