Öffentliches Baurecht · 6 Min.
Baugenehmigung abgelehnt – was Sie jetzt tun können
Ein Ablehnungsbescheid der Baurechtsbehörde ist kein Schlusspunkt, sondern der Beginn eines Verwaltungsverfahrens, in dem Sie klare Rechte haben. Entscheidend ist, dass Sie die Frist wahren und die Begründung des Bescheids sorgfältig prüfen lassen.
1. Frist prüfen – meist ein Monat
Gegen einen belastenden Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen bzw. – je nach Bundesland – unmittelbar Klage erheben. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist regelmäßig auf ein Jahr. Verlassen Sie sich darauf jedoch nicht: Die sichere Variante ist die fristgerechte Einlegung.
2. Ablehnungsgründe einordnen
Bauämter stützen Ablehnungen häufig auf die Unvereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, auf das Einfügungsgebot des § 34 BauGB, auf Abstandsflächen oder auf fehlende Erschließung. Nicht jede dieser Begründungen hält einer rechtlichen Prüfung stand.
Oft lässt sich ein Vorhaben über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB oder über eine geringfügige Planänderung doch noch realisieren. Auch eine unzureichende Sachverhaltsermittlung der Behörde ist ein häufiger Angriffspunkt.
- Widerspruch zum Bebauungsplan – Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB prüfen
- Einfügungsgebot § 34 BauGB – Vergleichsbebauung in der Umgebung dokumentieren
- Abstandsflächen – Landesbauordnung und Grenzbebauung prüfen
- Erschließung – gesicherte Zufahrt und Anschlüsse nachweisen
3. Bauvorbescheid als Zwischenschritt
Ist die Rechtslage unklar, kann ein Bauvorbescheid einzelne Fragen verbindlich klären, bevor Sie in eine vollständige Planung investieren. Der Vorbescheid bindet die Behörde regelmäßig drei Jahre.
4. Kosten kalkulierbar halten
Für die Erstprüfung eines Bescheids vereinbaren wir einen Festpreis. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Deckungsanfrage kostenfrei für Sie.
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